Vorworte der Gleichstellungsbeauftragten für Hildesheim und den Landkreis
Liebe Leserin, lieber Leser,
wir erleben eine Zeit, in der sich die Geschwindigkeit des Informationsaustausches täglich steigert. Die große Herausforderung ist es, vielfältige und wichtige Hinweise übersichtlich darzustellen.
Der rasanten Beschleunigung unseres Alltags mit den nahezu täglichen Veränderungen wird das ...inBuch in seiner Onlineversion gerecht. Hier ist Raum für eine rasche Aktualisierung der vorhandenen Daten.
Im Anzeigenteil der Druckausgabe gibt es zahlreiche Inserentinnen aus Stadt und Landkreis Hildesheim mit vielseitigen Angeboten, die sowohl Frauen, Männer und Familien ansprechen. Die gedruckte Ausgabe stellt eine gelungene Mischung aus Werbung, Information und Kurzgeschichten für die Handtasche oder den Infotresen dar.
Schön, dass im ...inBuch Frauen weiterhin die Hauptpersonen sind!
Wir wünschen der Herausgeberin und dem Team weiterhin Erfolg und unterstützen dieses Projekt gern.
Allen Leserinnen und Lesern wünschen wir interessante Entdeckungen und gute Unterhaltung mit dieser informativen Lektüre.
| Christa Schick Landkreis Hildesheim Gleichstellungsbeauftragte |
Karin Jahns Stadt Hildesheim Gleichstellungsbeauftragte |
Vorwort zum ...inBuch der Koordinierungsstelle
... inBonbons naschen mit dem 3. ...inBuch
Sind Sie ein Leckermäulchen und probieren gerne Neues aus? Beim Konsum des ...inBuches besteht keine Gefahr, dass Sie zunehmen! Im dritten ...inBuch gibt es Süßes, von dem Sie gar nicht genug schnökern können. Viele bunte ...inBonbons sind von den Inserentinnen versteckt. Naschen Sie mit Hilfe der ...inBonbons an den unterschiedlichsten Angeboten, die Sie gerne kennen lernen möchten.
Schön, dass es auch 2012 ein Frauenforum für Selbstständige und Unternehmerinnen in der Region Hildesheim gibt. Die Idee, für Dienstleistungen oder Produkte per ...inBonbon-Rabatt zu werben, finde ich zuckersüß. Wenn Sie das ...inBuch das ganze Jahr über nutzen, lernen Sie viel Neues kennen und sparen auch noch Geld.
Die vielen Adressen und Beratungsstellen, Institutionen und Verbände geben zusätzlich sinnvolle Hilfestellungen für Frauen, die Rat oder Information suchen.
Es freut mich, dass ich das ...inBuch und damit die Frauen in der Region Hildesheim, auch im Jahr 2012 wieder unterstützen kann. Die Koordinierungsstelle ist an der Erstellung und Verteilung beteiligt. Wenn es dabei auch noch um süße ...inBonbons geht, umso lieber.
Damit die Frauenwelt in Hildesheim noch süßer wird!


Jutta Wolf
Leiterin der Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft
und Geschäftsführerin des Vereins: Netzwerk Familie und Wirtschaft
Gleichstellungsbeauftragte setzen sich für Sie ein
Seit 1948 steht im Grundgesetz unter Artikel 3, Absatz 2: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt". Die gleiche Forderung enthält der Artikel 3 in den Absätzen 1 und 2 der Niedersächsischen Verfassung. 1993 wurde dieser Artikel um eine Selbstverpflichtung des Staates erweitert: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Die Gleichstellungsbeauftragten in Stadt und Landkreis Hildesheim setzen sich dafür ein, zur Verwirklichung der verfassungsrechtlich garantierten Gleichberechtigung von Frauen und Männern auf kommunaler Ebene beizutragen. Die gesetzliche Arbeitsgrundlage befindet sich für den Landkreis Hildesheim in der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO § 4a), für die Stadt Hildesheim und die Gemeinden und Städte im Landkreis in der Niedersächsischen Gemeindeordnung. Weitere Bestimmungen sind im Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) festgehalten.
Mit der letzten Gesetzesänderung der Niedersächsischen Gemeinde- und Landkreisordnung im Jahr 2005 besteht für alle Kommunen und Landkreise weiterhin die Verpflichtung, für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu arbeiten.
Dazu ist eine Gleichstellungsbeauftragte zu berufen. Mit dieser Berufsbezeichnung soll herausgestellt werden, dass sich die Gleichstellungsbeauftragten grundsätzlich für den Abbau geschlechtesspezifischer Benachteiligungen beider Geschlechter einsetzen sollen.
Eines der zentralen Themen der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wird ausdrücklich im Gesetz als Aufgabenfeld genannt. Denn gerade die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist eine wesentliche Voraussetzung für die faktische Gleichstellung der Geschlechter.
Zur Verwirklichung dieses Zieles regt die Gleichstellungsbeauftragte Vorhaben und Maßnahmen an, die
- die Arbeitsbedingungen innerhalb der Verwaltung ...
- personelle, wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes der Gemeinde oder des Landkreises ...
- Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft ...
Die Gleichstellungsbeauftragte ist unmittelbar der Verwaltungsführung unterstellt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister bzw. die Landrätin oder der Landrat berichtet dem Rat bzw. dem Kreistag gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten alle drei Jahre über die Maßnahmen, die zur Umsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchgeführt wurden. Die Ergebnisse der durchgeführten Maßnahmen werden analysiert und den Verwaltungsgremien vorgestellt.