Allgemeine Geschäftsbedingungen für "Das ...inBuch – FrauenBranchenBuch für Hildesheim und Umgebung"


1. Aufträge für Anzeigen und Texteinträge erfolgen schriftlich. Von den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ und den „Zahlungsbedingungen“ abweichende Abmachungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Herausgeberin des Branchenbuches "Das ...inBuch".

Dipl. Grafik-Designerin AGD Barbara Fritze, Gutenbergstr. 30, 31139 Hildesheim,
Fon 05121 512266, E-Mail anzeigen@in-buch.de

Der Auftrag verpflichtet die Auftraggeberin zur Zahlung des Rechnungsbetrages nach Erhalt der Rechnung unter Einhaltung des angegebenen Fälligkeitszeitraumes.

2. Erteilte Aufträge haben eine Gültigkeit für die jeweilige Laufzeit der neuesten Ausgabe der Druckversion. Gleiches gilt für Aufträge in der Internetausgabe.

3. Inserieren (gilt hier für einen Eintrag in können alle selbständig und freiberuflich tätigen Frauen und Unternehmen, in deren Eigentumsverhältnissen und/oder Geschäftsführungen Frauen mindestens paritätisch vertreten sind. Die Herausgeberin entscheidet über die Annahme von Anzeigenaufträgen und behält sich vor, die Veröffentlichung von Anzeigen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4. Um die erforderliche Übersichtlichkeit und den Informationswert zu gewährleisten, unterliegt die Auswahl der Schriften, die Festsetzung bestimmter Größen sowie die Platzierung bzw. Einordnung der Eintragungen und Anzeigen der Herausgeberin bzw. ist durch technische Möglichkeiten und Standards eingeschränkt. Die Herausgeberin behält sich vor, ohne besondere Ankündigung und unter bestmöglicher Wahrung der Kundinnen- und Nutzerinnen-Interessen Änderungen in den Rubriken vorzunehmen. Mängelrügen wegen der Platzierung sind ausdrücklich ausgeschlossen.

5. Die Herausgeberin übernimmt keine Gewähr für den Inhalt, insbesondere den Wahrheitsgehalt der in Auftrag gegebenen Angaben. Es ist ausschließlich Sache der Auftraggeberin, wettbewerbs-, warenzeichen- oder namensrechtliche Fragen vor Erteilung des Auftrags von sich aus zu klären. Im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte haftet allein die Auftraggeberin.

6. Für die rechtzeitige unaufgeforderte Lieferung des Anzeigentextes und drucktechnisch einwandfreier Unterlagen ist die Auftraggeberin verantwortlich. Werden der Wortlaut der Eintragung oder Druckunterlagen nicht rechtzeitig geliefert, ist die Herausgeberin berechtigt, den bestellten Raum mit der Angabe von Firma, Anschrift und Telefonnummer zu belegen. Die Zahlungspflicht für den erteilten Auftrag bleibt bestehen.

7. Eingesandte Druckvorlagen und Datenträger werden nicht zurück geschickt. Die Herausgeberin übernimmt keine Haftung für überlassene Druckvorlagen, Dateien, Datenträger, etc. Die Auftraggeberin stellt sicher, keine Originalunterlagen/Unikate zur Verfügung zu stellen.

8. Druckvorlagen können von der Auftraggeberin geliefert werden. Die Herausgeberin behält sich das Recht vor, Druckvorlagen wegen minderer Qualität abzulehnen. Als Druckunterlage für die Veröffentlichung einer Anzeige liefert die Auftraggeberin druckfähige digitale Daten in einem der folgenden Formate:
  • Freehand, InDesign oder Illustrator (bei den offenen Dateiformaten bitte Bilder und Schriften nicht vergessen oder, sofern möglich, Schriften in Zeichenwege konvertieren.)
  • Bildformate: z.B. tiff, jpg, eps und png (mind. 300 dpi Auflösung).
  • PDF-Dateien mit eingebundenen Schriften (Bilder in druckfähiger Auflösung).
Ebenso können Druckvorlagen auch als Scanvorlage eingereicht werden. Preise zur Weiterverarbeitung sind in den jeweils gültigen Mediadaten hinterlegt.

9. Die Auftraggeberin erhält rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug. Sollte dieser Korrekturabzug nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Versand durch die inBuch-Redaktion von der Auftraggeberin schriftlich bestätigt werden, ist dies als Zustimmung und Annahme durch die Herausgeberin anzusehen.

10. Zusätzlich zu den genannten Vorschlägen, Druckvorlagen einzureichen, bietet die Herausgeberin ihre Dienstleistung als Grafik-Designerin an und erarbeitet individuelle Anzeigen gegen Vergütung. Das Copyright von gestalteten Anzeigen bleibt in diesem Fall bei der Herausgeberin und kann erworben werden.

11. Einträge im Internet können durch die Auftraggeberin selbst vorgenommen werden, jedoch werden diese erst nach einer Kontrolle durch die Herausgeberin freigeschaltet. Bedingt durch diese Funktionsweise gibt es für die Internetdarstellung keine Korrekturabzüge, die von der Auftraggeberin gegengezeichnet werden müssen.

12. Die Stornierung von Aufträgen aus zwingenden Gründen ist nur mit Zustimmung der Herausgeberin und nur im Rahmen der technischen Gegebenheiten möglich. Im Falle einer Stornierung entstehen folgende Stornogebühren:
  • bis 30 Tage vor Druckunterlagenschluss 15% des Anzeigenpreises
  • bis 20 Tage vor Druckunterlagenschluss 30% des Anzeigenpreises
  • bis 14 Tage vor Druckunterlagenschluss 50% des Anzeigenpreises
  • ab Druckunterlagenschluss ist keine Stornierung eines Anzeigenauftrags mehr möglich.
13. Überfällige Rechnungsbeiträge werden ab der ersten Mahnung zu marktüblichem Diskont verzinst. Etwa bewilligte Rabatte und / oder Vergütungen entfallen bei allen gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichsverfahren.
Vorgerichtliche Mahnkosten werden wie folgt angerechnet: Für die zweite Mahnung € 3,00 Eur, für jede weitere Mahnung € 6,50 Eur.

14. Die Herausgeberin ist bemüht, die Veröffentlichung zeitgerecht erscheinen zu lassen, haftet jedoch nicht für die Einhaltung eines bestimmten Termins.
Sie ist ebenfalls um die sorgfältige Ausführung des erteilten Auftrags bemüht. Bei etwaigem schuldhaftem Versehen oder aus sonstigen Gründen beschränken sich die Ansprüche der Auftraggeberin auf teilweisen oder vollständigen Erlass ihres Entgeltes für den bemängelten Eintrag. Weitergehende Ansprüche auf Erfüllung, Beseitigung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen. Beanstandungen offensichtlicher Fehler können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb eines Monats nach Erscheinen in schriftlicher Form erfolgen.
Wegen der Gefahr des Durchscheinens bei negativen graphischen Elementen beim Druck wird von der Herausgeberin für das Ergebnis des Erscheinungsbildes ausdrücklich keinerlei Garantie übernommen. Mängelrügen aus dem Abdruck von Negativ-Anzeigen oder auch von aufgerasterten Anzeigen sind ausgeschlossen.
Für das Internet gilt Punkt 14 mit dem Zusatz, dass Wartungsarbeiten, technische Probleme etc. keine Ansprüche auf Erstattungen oder Schadenersatz begründen.

15. Sollte eine der vorangegangenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen wirtschaftlich möglichst nahe kommt.

16. Sämtliche Geschäftsbedingungen gelten, soweit zutreffend, sowohl für die Internetausgabe als auch für die gedruckte Version von "Das ...inBuch".

17. Sollte "Das ...inBuch" aufgrund von z.B. deutlich zu geringer Inserentinnen-Beteiligung nicht herausgegeben werden können, werden alle bereits bezahlten Inserentinnenrechnungen rückerstattet. Weitergehende Ansprüche lassen sich aus dem Nichterscheinen des inBuches nicht ableiten.

18. Der Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hildesheim.